Diabetikersprechstunde mit Heilmittelverordnung Nr. 13 Wenn Sie Diabetiker sind und eine Heilmittelverordnung erhalten, achten Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Arzt darauf, dass er Ihnen die Verordnung Nr.13 ausstellt und diese auch formell richtig ausfüllt, denn nur unter diesen Voraussetzungen, ist mir eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse möglich!   Die Verordnung ist quartalsunabhängig, aber die erste Behandlung,  muss bei mir innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung erfolgen, sonst benötigen Sie von Ihrem Arzt eine neue Verordnung mit aktuellem Datum! Damit uns gegenseitig keine finanziellen Nachteile entstehen,  senden Sie mir doch bitte vorab, eine Kopie Ihrer Heilmittelverordnung per Fax, Post oder E-Mail damit ich diese auf Vollständigkeit prüfen kann. Der gesetzliche Eigenanteil von 10% der Leistung und Ihre Verordnungsgebühr von 10 Euro, je Verordnung,  zahlen Sie bei Abgabe der Heilmittelverordnung, in meiner Praxis in bar - die für Sie wichtige Rechnung erhalten Sie selbstverständlich auch direkt. Zu Ihrem Verständnis erkläre ich Ihnen die Zuzahlung an folgenden Beispielen: Sie haben eine Heilmittelverordnung Nr. 13, über 1x podologische Komplexbehandlung erhalten. Ihre Zuzahlung entspricht dann 12,62 Euro: 10,- Euro Verordnungsgebühr 2,62 Euro Rezeptgebührenanteil (10% der erbrachten Leistung) Sie haben eine Heilmittelverordnung Nr. 13, über 3x podologische Komplexbehandlung erhalten. Ihre Zuzahlung entspricht dann 17,86 Euro: 10,- Euro Verordnungsgebühr 3x 2,62=7,86 Euro Rezeptgebührenanteil (10% der erbrachten Leistung) ***Zuzahlung variiert je nach Kassenzugehörigkeit und verordneter Leistung*** Die Verordnungsgebühr wird nur 1x pro Heilmittelverordnung Nr. 13 fällig, unabhängig von der verordneten Behandlungsanzahl! Bei Vorlage des jeweiligen Befreiungsausweises Ihrer Krankenkasse entfällt für Sie, die Zahlung der Verordnungsgebühr, oder/und des gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteils. Auch für eine Behandlung mit Heilmittelverordnung Nr. 13, vereinbaren Sie bitte einen Termin! Vielen Dank für Ihr Vertrauen und herzliche Grüße Ihre Simona Neumann
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Podologische              Praxis
ÖFFNUNGSZEITEN Mo.- Do. 08.00  - 12.00 Uhr 13.00  - 18.00 Uhr Fr. 08.00  - 14.00 Uhr           und nach Vereinbarung
ADRESSE Kirchgasse 7 98527 Suhl Thüringen
Bitte beachten Sie, dass wir nur Barzahlungen akzeptieren und keine Zahlungen mit EC- oder Kreditkarten.
Diabetikersprechstunde mit Heilmittelverordnung Nr. 13 Die kompetent, verantwortungsbewusst durchgeführte Behandlung der Füße, in Kombination mit Ihrer ärztlichen Versorgung, ist überhaupt eine der wichtigsten prophylaktischen Maßnahmen, bei diabetischem Fußsyndrom. Deshalb biete ich Ihnen und Ihrem Kunden, in meiner modernen, podologischen Fachpraxis, im Zentrum von Suhl, ein erfolgreiches Spezialkonzept für Diabetiker. Profitieren Sie als Arzt von einem gesunden und zufriedenen Kunden - und Ihr Kunde von meiner langjährigen praktischen Erfahrung als Podologin, sowie einer professionellen Hygienekette, erfolgreichem Wundmanagement, einer individuellen Prophylaxe und zuverlässiger Dokumentation. Damit wir uns nicht gegenseitig bürokratisch belasten, habe ich Ihnen ein Muster der Heilmittelverordnung Nr. 13 hier eingestellt. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und herzliche Grüße Ihre Simona Neumann
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KONTAKT Mail: suhl@podologie-simona.de Tel:  0 36 81 / 41 78 44 Fax: 0 36 81 / 41 67 01
Simona Neumann
Medizinische Fußpflege / Podologie